Deklarationsformular

Rücksendetermin:
Bis spätestens 30. September 2023

Stichtag:
01.01. des aktuellen Jahres

Beiträge 2023:
Im ersten Jahr werden die Beiträge pro Rata verrechnet (für die Monate Januar und Februar 2023 sind noch keine Beiträge geschuldet).
Beiträge pro Betrieb: CHF 150.– / Jahr
Beiträge pro Berufsbildungsfonds unterstellte Mitarbeitende: CHF 33.– / Jahr

Informationen zum Personal

Dem Berufsbildungsfonds unterstellte Mitarbeitende mit einer der folgenden beruflichen Grundbildungen (Art. 5 Reglement):
  1. Abschlüsse der beruflichen Grundbildung, einschliesslich früherer entsprechender Abschlüsse:
    • Zeichnerin/Zeichner EFZ (Fachrichtungen: Architektur, Ingenieurbau, Raumplanung, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur);
    • Bauzeichnerin/ Bauzeichner EFZ;
    • Hochbauzeichnerin/ Hochbauzeichner EFZ;
    • Innenausbauzeichnerin/ Innenausbauzeichner EFZ;
    • Landschaftsbauzeichnerin/ Landschaftsbauzeichner EFZ;
    • Raumplanungszeichnerin/ Raumplanungszeichner EFZ.
  2. Personen mit einem auf einer beruflichen Grundbildung nach Buchstabe a aufbauenden Abschluss.
Dem Berufsbildungsfonds nicht unterstellte Mitarbeitende
  • Lernende
  • Keine der obigen beruflichen Grundbildungen

Für Personen in Teilzeitanstellung müssen Beiträge geleistet werden, sofern sie der obligatorischen Versicherung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge unterstehen.

Antrag auf Nichtunterstellung

Beleg (PDF oder ZIP, max. 10MB)

Allgemeine Informationen

Hauptsitz

Kontaktperson

Bestätigung für Mitgliedschaften

Bestätigung benötigt keine Mitgliedernummer.
Bestätigung benötigt keine Mitgliedernummer.
Bestätigung benötigt keine Mitgliedernummer.

Baubewilligungsverfahren

Werden Leistungen gemäss Artikel 4, insbesondere Baubewilligungsverfahren, intern bearbeitet oder extern in Auftrag gegeben?

Deklaration abschliessen

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